Warum ein Versicherungsmakler? 

Im Auftrag des Kunden sichtet ein Makler den Markt hinsichtlich eines guten Preis- Leistungsverhältnisses und empfiehlt dem Kunden den Abschluss mit einer entsprechenden Gesellschaft. Diese Marktsichtung findet je Anforderung separat statt, das heißt z.B. die Betriebshaftpflichtversicherung kann mit Versicherer A, die Sachversicherung mit Versicherer B und die Personenversicherung mit dem Versicherer C abgeschlossen werden. Damit optimiert der Kunde seine Prämien und Deckungen.

Dadurch, dass ein Makler an keine bestimmte Gesellschaft gebunden ist, muss er dem Kunden nicht wie im Agenturvertrieb üblich, das zur Verfügung stehende Produkt verkaufen, sondern sucht die Versicherungsschutzlösung am Markt, die den Risikogegebenheiten und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht.

Erklärung Versicherungsmakler 

Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß §7 Abs.2 Ziff. 7 HGB und nach §93 HGB bestimmt als Handelsmakler.
Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern arbeiten im Auftrag ihrer Kunden auf dessen Seite. 

Dem Makler obliegt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber die Beschaffung des möglichen Versicherungsschutzes zur Deckung der Risiken seines Kunden/Auftraggebers. Dieser stellt dem Makler alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und zeitnah zur Verfügung.

Die Maklertätigkeit beginnt erst mit Erhalt der erforderlichen Unterlagen und Informationen. Änderungen der Risikoverhältnisse zeigt der Auftraggeber unverzüglich dem Makler an, damit der von Fall zu Fall tätig werden kann.

 Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihm beauftragten Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab.

 Für eine schuldhafte Verletzung der Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko stets eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben.

 
Vergütung des Versicherungsmaklers 

Die häufigste Vergütungsform ist die der Courtage. Die Courtage erhält der Versicherungsmakler von den Versicherungsgesellschaften. Der Kunde hat dadurch keinen Kostenmehraufwand.